Die Nordsee-Zeitung nimmt die Kommunalwahl zum Anlass, unseren Pressesprecher Jens Wiedmann, seine Familie und die AfD-Wähler anzugreifen. Statt kommunalpolitische Ziele, Kandidaten oder Zuständigkeiten zu thematisieren, wird ein bundespolitisches Bedrohungsszenario aufgebaut.
Eine Zeitung darf die AfD kritisieren und zugespitzt kommentieren. Presse- und Meinungsfreiheit entbinden jedoch nicht von journalistischer Sorgfalt und einem verantwortungsvollen Umgang mit Menschen, die selbst nicht Gegenstand der politischen Auseinandersetzung sind.
Behauptungen brauchen eine Grundlage
In der Kolumne heißt es sinngemäß, die AfD wolle die meisten in Deutschland lebenden Ausländer loswerden. Außerdem wird behauptet, Wiedmanns Familie könne „echte Probleme bekommen, wenn die Remigration beginnt“.
Worauf diese konkrete Behauptung gestützt wird, bleibt offen.
Das offizielle AfD-Positionspapier beschreibt Remigration als rechtsstaatliche und gesetzeskonforme Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer. Es stellt klar, dass deutsche Staatsangehörige unabhängig von ihrer Herkunft zum deutschen Staatsvolk gehören, und lehnt Kollektivabschiebungen sowie die Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund ab.
Diese Position darf kritisiert werden. Eine faire Auseinandersetzung müsste sich jedoch mit dem tatsächlichen Inhalt beschäftigen. Wer daraus eine pauschale Bedrohung für Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft oder Hautfarbe ableitet, muss diese Schlussfolgerung nachvollziehbar begründen. Das geschieht in der Kolumne nicht.
Familien sind keine politischen Beweismittel
Befremdlich ist außerdem, dass die Herkunft von Wiedmanns Vater und die Hautfarbe der Partner seiner Kinder als politische Argumente dienen.
Hautfarbe sagt nichts über Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsrecht oder persönliche Haltung aus. Auch familiäre Beziehungen belegen keinen Widerspruch zwischen dem Privatleben eines Menschen und seiner politischen Überzeugung. Menschen mit unterschiedlichen familiären Hintergründen können für eine Begrenzung illegaler Migration, die Durchsetzung des Aufenthaltsrechts und bessere Integration eintreten.
Wiedmann ist als Pressesprecher und kommunalpolitischer Kandidat eine Person des öffentlichen Lebens. Seine Angehörigen und die Partner seiner Kinder sind es nicht automatisch. Sie sollten daher nicht als Kulisse für ein politisches Angstszenario dienen.
Eine Kommunalwahl ist keine Abstimmung über das Aufenthaltsrecht
Am 13. September wurde über die Zusammensetzung kommunaler Vertretungen abgestimmt. Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadträte und der Kreistag entscheiden über Haushalte, Schulen, Straßen, Feuerwehren, Bauleitplanung, soziale Einrichtungen und andere örtliche Aufgaben. Über Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- oder Asylrecht entscheiden sie nicht.
Selbst eine absolute AfD-Mehrheit in einem kommunalen Gremium könnte diese Bundesgesetze nicht ändern. Deshalb ist es irreführend, eine Kommunalwahl mit der Vorstellung zu verbinden, Menschen könnten anschließend aufgrund ihrer Herkunft ihre Familie oder Heimat verlieren.
Auch Kommunalwahlergebnisse lassen sich nicht ohne Weiteres mit Landtagswahlen in anderen Bundesländern vergleichen. Andere Aufgaben, Kandidaten, Wahlverfahren und politische Ausgangslagen verlangen eine sorgfältige Einordnung.
Kritik ist erlaubt – Sorgfalt bleibt notwendig
Der Pressekodex verpflichtet Journalisten nicht zu politischer Neutralität, wohl aber zu Wahrhaftigkeit, Sorgfalt und Persönlichkeitsschutz. Zur Wahlkampfberichterstattung gehört auch, über politische Auffassungen zu berichten, die eine Redaktion nicht teilt.
Die Aussage, AfD-Anhänger nähmen „Blödsinn in Kauf“, wird diesem Anspruch nicht gerecht. Hinter jeder Stimme steht eine demokratische Entscheidung. Die Wähler verdienen es, dass ihre Beweggründe ernst genommen und nicht durch psychologische Vermutungen ersetzt werden.
Gerade nach einem deutlichen Wahlergebnis wäre die entscheidende Frage: Warum haben sich so viele Bürger für die AfD entschieden? Wer darauf lediglich mit Angstbildern und persönlicher Herabsetzung antwortet, macht es sich zu einfach.
Wir stellen uns der politischen Auseinandersetzung
Der AfD-Kreisverband Cuxhaven stellt sich kritischen Fragen und erklärt seine kommunalpolitischen Ziele. Wir erwarten jedoch, dass über unsere tatsächlichen Positionen berichtet wird und nicht über unbelegte Absichten. Familienangehörige, Herkunft und Hautfarbe sollten dabei keine politischen Beweismittel sein.
Kommunalpolitik lebt von konkreten Entscheidungen vor Ort. Darüber sollten wir sprechen: sachlich, offen und mit Respekt vor den Menschen, die kandidiert oder ihre Stimme abgegeben haben.
Quellen:
- Nordsee-Zeitung: „Moin: Muss man aus Angst vor der AfD auswandern?“, 15. September 2026
- AfD-Positionspapier: Wie die AfD den Begriff Remigration definiert
- Deutscher Presserat: Publizistische Grundsätze
- Artikel 5 des Grundgesetzes



