Eine erst Ende 2023 in Betrieb genommene Windenergieanlage im sächsischen Oberwiera befindet sich bereits wieder im Rückbau. Anwohner hatten über einen tiefen Brummton geklagt. Messungen ergaben nach Angaben des MDR zwar keine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte. Trotzdem ließ sich das Geräuschproblem offenbar nicht dauerhaft lösen.
Der Fall ist außergewöhnlich und lässt sich nicht einfach auf andere Windenergieanlagen übertragen. Er zeigt aber, dass die Verantwortung für den Schutz der Anwohner nicht mit der Erteilung einer Genehmigung endet.
Für Lamstedt ist diese Frage besonders aktuell. Acht neue Windenergieanlagen sind bereits genehmigt. Gleichzeitig zeigen neue Unterlagen aus dem Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Börde Lamstedt, dass darüber hinaus weitere Windenergieflächen vorbereitet oder politisch diskutiert werden.
Was in Oberwiera geschah
Die Windenergieanlage in Oberwiera entstand im Dezember 2023 und ging noch im selben Jahr ans Netz. Nach Angaben des MDR konnte sie rechnerisch Strom für rund 5.000 Privathaushalte erzeugen.
Anwohner eines etwa 800 Meter entfernten Vierseitenhofes berichteten jedoch über einen tiefen Brummton. Sie versuchten, die Geräusche tagsüber und nachts mit Mobiltelefonen zu dokumentieren. Die zuständigen Behörden sahen nach Messungen keinen Handlungsbedarf, weil die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten worden seien.
Der Hersteller Vestas tauschte daraufhin das Getriebe aus. Eine ausreichende Verbesserung trat nach dem MDR-Bericht nicht ein. Betreiber und Hersteller einigten sich schließlich auf den Rückbau. Die 81 Meter langen Rotorblätter sind bereits demontiert.
Vestas bezeichnete den Fall als ungewöhnliche Verbindung technischer Eigenschaften der Anlage mit den Bedingungen am Standort. Lärmprobleme dieser Art gelten nach dem MDR-Bericht als Ausnahme.
Oberwiera ist deshalb kein Beweis dafür, dass vergleichbare Probleme auch in Lamstedt auftreten. Der Fall bietet aber einen konkreten Anlass, nach Kontrollmessungen, Beschwerdewegen und Eingriffsmöglichkeiten der zuständigen Behörden zu fragen.
Acht neue Windenergieanlagen sind bereits genehmigt
Der Landkreis Cuxhaven erteilte der NeXtWind Windpark Beteiligung 28 GmbH & Co. KG am 31. März 2026 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für acht neue Windenergieanlagen im Windpark Lamstedt. Gleichzeitig sollen acht vorhandene Anlagen weichen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 63 ImG 3/2024.
Die veröffentlichten Umweltunterlagen nennen für die neuen Anlagen einen Rotordurchmesser von 175 Metern und eine Gesamthöhe von jeweils 219,96 Metern.
Der Landkreis weist in seiner Bekanntmachung auf Nebenbestimmungen in der Genehmigung hin. Die vollständige Ausfertigung des Bescheides lag vom 5. bis zum 19. Juni 2026 öffentlich aus.
Aus der weiterhin erreichbaren Bekanntmachung geht jedoch nicht hervor, welche konkreten Vorgaben die Genehmigung zu Schallmessungen, Kontrollen nach der Inbetriebnahme, möglichen Betriebsbeschränkungen und zum Umgang mit Beschwerden enthält.
Solange uns der vollständige Bescheid nicht vorliegt, können wir nicht beurteilen, welche Kontrollvorgaben tatsächlich festgelegt wurden. Genau diese Angaben fragen wir beim Landkreis schriftlich ab.
Die Betreiberin ist keine Bürgerenergiegenossenschaft
Hinter der Bezeichnung „NeXtWind Windpark Beteiligung 28“ steht keine örtliche Bürgerenergiegenossenschaft, sondern eine GmbH & Co. KG.
NeXtWind nennt Sandbrook Capital sowie die kanadischen institutionellen Investoren PSP Investments und IMCO als Investoren der Unternehmensgruppe. Ohne weitere Registerunterlagen lässt sich daraus allerdings nicht ableiten, wie die konkrete Lamstedter Betreibergesellschaft im Einzelnen finanziert und gesellschaftsrechtlich strukturiert ist.
Davon zu unterscheiden ist die gesetzlich vorgesehene finanzielle Beteiligung vor Ort.
Das Niedersächsische Windenergie- und Photovoltaikanlagenbeteiligungsgesetz verpflichtet Betreiber erfasster Anlagen grundsätzlich zu einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde an die betroffenen Kommunen. Daneben sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen ein weiteres finanzielles Beteiligungsangebot vor.
Das Gesetz kann auch für Repoweringvorhaben gelten. Entscheidend ist unter anderem, wann die Behörde die Vollständigkeit der Genehmigungsunterlagen bestätigt hat. Deshalb bedarf es einer konkreten Klärung, ob die Voraussetzungen im Lamstedter Verfahren erfüllt sind, welche Kommunen als betroffen gelten und welches weitere Beteiligungsmodell der Betreiber anbietet.
Auch die gesetzliche Beteiligung verschafft den Einwohnern im Umfeld nicht automatisch günstigeren Strom. Ein örtlicher Strompreisvorteil setzt ein entsprechendes Liefer- oder Beteiligungsmodell voraus.
Neue Planungen über das genehmigte Repowering hinaus
Die acht genehmigten Anlagen bilden nicht die gesamte Entwicklung ab. Im Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Börde Lamstedt finden sich weitere aktuelle Planungen.
Besonders wichtig ist die Beschlussvorlage LA,VL-44/2026 der Gemeinde Lamstedt. Danach beantragte die SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG am 11. Juli 2026, eine zusätzliche Fläche im Gebiet der Gemeinde Lamstedt in eine bereits laufende Bauleitplanung für einen Windpark einzubeziehen.
Die laufende Planung betrifft die 84. Änderung des Flächennutzungsplanes. Ihr Ziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Windenergie. Ausgangspunkt waren vorherige Beschlüsse in den Gemeinden Mittelstenahe und Stinstedt.
Die zusätzlich beantragte Fläche ist laut Vorlage nicht im aktuellen Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises enthalten. Kommunale Bauleitplanungen können jedoch parallel erfolgen. Der Investor hat die Übernahme der notwendigen Planungskosten erklärt.
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde Lamstedt, der Einbeziehung zuzustimmen. Anschließend müsste die Samtgemeinde die Planung entsprechend anpassen.
Die Vorlage stand am 4. August 2026 im Rat der Gemeinde Lamstedt zur Beratung. Sobald ein bestätigtes Beratungsergebnis im Ratsinformationssystem vorliegt, ergänzen wir es an dieser Stelle. Bis dahin behandeln wir die Einbeziehung weiterhin als Beschlussvorschlag und nicht als endgültig beschlossene Planung
Planungen in allen fünf Mitgliedsgemeinden
Noch weiter geht die Beschlussvorlage SG,VL-95/2026. Sie enthält den Entwurf einer Stellungnahme der Samtgemeinde zum neuen Windenergie-Teilprogramm des Landkreises.
Nach dieser Vorlage befassen sich die fünf Mitgliedsgemeinden Armstorf, Hollnseth, Lamstedt, Mittelstenahe und Stinstedt aufgrund vorheriger Beschlüsse mit verschiedenen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Ausweisung von Sondergebieten für Windenergie. Weitere mögliche Planungen befinden sich in der politischen Diskussion.
Der Landkreisentwurf enthält mehrere Vorranggebiete im Bereich der Börde Lamstedt. Für Lamstedt besonders bedeutsam sind unter anderem:
Der Standort „Westlich Westerberg“ umfasst 201,55 Hektar und liegt überwiegend in Mittelstenahe, berührt in Randbereichen aber auch Lamstedt.
Der Standort „Am Zuschlag“ umfasst 112,41 Hektar und liegt gemeindeübergreifend in Armstorf und Lamstedt.
Die Bereiche 20a bis 20d „Winzeler Heide“ umfassen zusammen 404,86 Hektar. Damit soll der bisherige Windparkbereich Lamstedt im Bereich „Neues Moor“ größer ausfallen. Teile reichen auch in das Gemeindegebiet Mittelstenahe.
Diese Flächen dürfen nicht einfach zusammengerechnet und vollständig Lamstedt zugerechnet werden. Sie überschneiden mehrere Gemeindegebiete und befinden sich noch im laufenden Raumordnungsverfahren.
Die Umweltbewertungen bezeichnen mehrere Bereiche lediglich als „eingeschränkt geeignet“ und nennen schwerwiegende Umweltauswirkungen auf Teilen der Flächen. Im weiteren Verfahren können einzelne Flächen noch kleiner ausfallen, eine andere Abgrenzung erhalten oder ganz entfallen.
Samtgemeinde will zusätzliche Planungsmöglichkeiten behalten
Der Entwurf der Stellungnahme der Samtgemeinde enthält eine politisch wichtige Aussage: Nach Auffassung der Verwaltung darf die Erfüllung der gesetzlichen Mindestflächen durch den Landkreis weitere geeignete Windenergieflächen nicht grundsätzlich ausschließen.
Der Landkreis soll begonnene und möglicherweise weitere kommunale Planungen konstruktiv begleiten. Damit geht es nicht nur um die bereits vorgesehenen Vorranggebiete. Die Samtgemeinde möchte sich darüber hinaus eigene Planungsmöglichkeiten offenhalten.
Auch hierbei liegt bislang lediglich ein Beschlussvorschlag vor. Der Umwelt- und Bauausschuss soll am 10. August und der Samtgemeindeausschuss am 11. August 2026 darüber beraten.
Erst nach diesen Beratungen steht fest, welche Position die zuständigen Gremien tatsächlich beschlossen haben.
Die Börde Lamstedt ist bereits erheblich durch Energieanlagen geprägt
Auf dem Klimaschutzportal des Landkreises heißt es, die Energieversorgung aller Haushalte in der Samtgemeinde Börde Lamstedt sei rechnerisch bereits mindestens dreifach durch regenerative Energie abgedeckt. Als Grundlage nennt die Seite den Windpark Lamstedt-Mittelstenahe, verschiedene Biogasanlagen sowie Solarthermie.
Diese Darstellung ist fachlich nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Solarthermie erzeugt Wärme und keinen Strom. Außerdem trägt die Seite ausdrücklich den Hinweis „Inhalt: in Arbeit“. Ein Datum und eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage fehlen.
Wir wollen deshalb wissen, aus welchem Jahr die Zahlen stammen, welche Energieformen in die Berechnung eingeflossen sind und ob sich die Angabe lediglich auf private Haushalte oder auf den gesamten Energieverbrauch einschließlich Gewerbe, Landwirtschaft und kommunaler Einrichtungen bezieht.
Unabhängig von der noch offenen Berechnung ist belegt, dass die Börde Lamstedt bereits seit Jahren in erheblichem Umfang durch Windenergie-, Biogas- und Solaranlagen geprägt ist.
Netzkapazität und Abregelungen müssen konkret geprüft werden
Die räumliche Nähe zu Windenergieanlagen führt nicht automatisch zu niedrigeren Strompreisen. Der Haushaltsstrompreis besteht aus Energiebeschaffung, Vertrieb, Netzentgelten, Messentgelten, Steuern, Abgaben und weiteren Bestandteilen.
Auch die Aufnahmefähigkeit der Stromnetze spielt eine entscheidende Rolle. Bei Netzengpässen greifen die Netzbetreiber in die Erzeugungsleistung ein. Anlagen vor einem Engpass müssen dann ihre Einspeisung reduzieren. Die Bundesnetzagentur bezeichnet diese Eingriffe als Redispatch.
Allgemeine Bundesstatistiken zeigen jedoch nicht, wie häufig bestimmte Windparks im Landkreis Cuxhaven davon betroffen sind. Konkrete Auskünfte können nur die zuständigen Netzbetreiber geben.
Vor weiteren Entscheidungen brauchen wir deshalb Antworten auf folgende Fragen:
Welche Netzanschlüsse sind für die neuen Lamstedter Anlagen vorgesehen? Sind Erweiterungen der Netze erforderlich? Welche Abregelungen gab es bisher? Welche Energiemengen konnten nicht regulär eingespeist werden? Gibt es Planungen für Speicher oder eine verstärkte regionale Nutzung? Welcher wirtschaftliche Nutzen verbleibt tatsächlich in der Gemeinde?
Genehmigung, Raumordnung und Bauleitplanung unterscheiden
In der öffentlichen Diskussion müssen drei unterschiedliche Ebenen auseinandergehalten werden.
Die acht Anlagen des Repoweringvorhabens besitzen bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Die Vorranggebiete des Landkreises befinden sich noch im Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilprogramms Windenergie. Stellungnahmen sind bis zum 11. August 2026 möglich.
Über die zusätzlichen kommunalen Flächennutzungsplanungen beraten die zuständigen Gemeinden und die Samtgemeinde. Die dort vorliegenden Beschlussvorlagen sind weder abgeschlossene Planungen noch Genehmigungen für einzelne Windenergieanlagen.
Wer diese Ebenen vermischt, vermittelt den Bürgern ein falsches Bild.
Unsere Haltung: Kein weiterer Ausbau der Windenergie
Eine später in den Kreistag einziehende Fraktion kann eine bereits erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht einfach aufheben. Wer etwas anderes verspricht, wäre nicht ehrlich.
Bei den bereits genehmigten Anlagen setzen wir uns für strenge Kontrollen, wirksamen Anwohnerschutz, nachvollziehbare Schallmessungen und eine vollständige Absicherung des Rückbaus ein. Auch Netzanschlüsse, Abregelungen, Folgekosten und wirtschaftliche Interessen müssen offengelegt werden.
Die AfD lehnt den weiteren Ausbau der Windenergie und die Ausweisung zusätzlicher Windenergieflächen ab. Die Börde Lamstedt ist bereits erheblich durch Windenergieanlagen geprägt. Die jetzt bekannt gewordenen Planungen zeigen, dass es nicht nur um den Austausch bestehender Anlagen, sondern auch um eine weitere Ausweitung der Windenergienutzung geht.
Die Untersuchung der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen ändert nichts an unserer grundsätzlichen Haltung. Sie soll vielmehr sichtbar machen, welche Belastungen, Kosten und Abhängigkeiten mit dieser Energiepolitik verbunden sind.
Was eine starke AfD in den Räten bewirken kann
Wer bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 die AfD wählt, stärkt die kritische und unabhängige Kontrolle in den kommunalen Räten. Mehr AfD in den Räten bedeutet mehr Transparenz, mehr öffentliche Nachfragen und mehr Aufmerksamkeit für die Interessen der Bürger vor Ort.
Bereits getroffene Entscheidungen können wir nicht nachträglich aufheben. Wir sehen aber genau hin, stellen unbequeme Fragen und setzen uns in den kommunalen Gremien gegen zusätzliche Windenergieflächen und weitere Ausbauplanungen ein.
Wir fragen den Landkreis schriftlich
Der AfD-Kreisverband Cuxhaven richtet noch vor der Kommunalwahl eine schriftliche Anfrage zum genehmigten Repowering des Windparks Lamstedt an den Landkreis.
Wir wollen insbesondere wissen, welche schallbezogenen Nebenbestimmungen der Genehmigungsbescheid enthält, welche Messungen nach der Inbetriebnahme vorgesehen sind und ob diese unterschiedliche Windrichtungen und Betriebszustände berücksichtigen.
Außerdem fragen wir nach dem zuständigen Beschwerdeweg, der Dokumentation eingehender Beschwerden, möglichen Betriebsbeschränkungen, der Rückbausicherheit, den Netzanschlüssen, bisherigen Abregelungen und der gesetzlichen finanziellen Beteiligung der betroffenen Kommunen und Einwohner.
Nach dem tatsächlichen Versand veröffentlichen wir die Anfrage mit ihrem Versanddatum auf unserer Homepage. Persönliche Kontaktdaten entfernen wir zuvor. Auch die Antwort des Landkreises werten wir aus und machen sie öffentlich zugänglich.
Der Fall Oberwiera ist kein Beweis gegen den Windpark Lamstedt. Er ist aber eine deutliche Mahnung, Genehmigungen, Messungen und den späteren Betrieb nicht nur auf dem Papier zu betrachten.
Bei Anlagen mit einer Gesamthöhe von fast 220 Metern braucht es klare Zuständigkeiten, wirksame Kontrollen und eine Kommunalpolitik, die offene Fragen nicht verdrängt.
Quellen
MDR Sachsen: XXL-Windrad bei Glauchau kommt wieder weg
Landkreis Cuxhaven: Genehmigung von acht Windenergieanlagen im Windpark Lamstedt
UVP-Verbund der Länder: Umweltverträglichkeitsbericht zum Windpark Lamstedt
Ratsinformationssystem Börde Lamstedt: Beschlussvorlage LA,VL-44/2026 – zusätzliche Fläche in Lamstedt
Ratsinformationssystem Börde Lamstedt: Beschlussvorlage SG,VL-95/2026 – Stellungnahme zum Windenergie-Teilprogramm
Landkreis Cuxhaven: Sachliches Teilprogramm Windenergie – Beteiligungsverfahren 2026
Niedersächsisches Umweltministerium: Fragen und Antworten zum Windenergie- und Photovoltaikanlagenbeteiligungsgesetz
Klimaschutzportal des Landkreises Cuxhaven: Klimaschutz in der Samtgemeinde Börde Lamstedt
NeXtWind: Investoren der Unternehmensgruppe
Bundesnetzagentur: Netzengpassmanagement und Redispatch



