Wenn der Wählerwille vorsorglich ausgebremst wird

Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt wirft grundsätzliche Fragen zur Demokratie auf

Demokratie lebt vom Wettbewerb. Parteien treten mit unterschiedlichen Programmen an, die Bürger entscheiden, und aus dem Wahlergebnis ergeben sich politische Mehrheiten. Dieser Grundsatz ist einfach – und doch scheint er immer häufiger unter Druck zu geraten.

In Sachsen-Anhalt wurde am 23. April 2026 eine umfassende Parlamentsreform beschlossen. Eingebracht wurde sie von CDU, Linke, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Nach Angaben des Landtags betrifft sie unter anderem die Geschäftsordnung des Landtags und das Landesverfassungsgericht. Die Reform wurde mit 72 Ja-Stimmen gegen 22 Nein-Stimmen angenommen; die AfD stimmte dagegen.

Befürworter begründen die Änderungen mit dem Schutz der Demokratie und der Sicherung parlamentarischer Arbeitsfähigkeit. Kritiker sehen darin jedoch etwas anderes: den Versuch, vor einer Wahl die Handlungsmöglichkeiten einer möglichen künftigen Mehrheit vorsorglich einzuschränken. Genau hier liegt das demokratische Problem.

Nach öffentlicher Darstellung geht es in Sachsen-Anhalt um die Sorge, dass nach der Landtagswahl am 6. September 2026 keine Zweidrittelmehrheiten ohne die AfD möglich sein könnten oder die AfD sogar Regierungsverantwortung erlangt. Betroffen sind unter anderem Regelungen zur Wahl des Landtagspräsidenten, zur Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht und zur Kündigung von Staatsverträgen.

Natürlich darf und muss über politische Inhalte gestritten werden. Eine Partei darf kritisiert werden. Ihre Vorhaben dürfen im Wahlkampf angegriffen werden. Auch deutliche politische Gegenrede gehört zur Demokratie. Aber etwas anderes ist es, wenn bestehende Mehrheiten kurz vor einer Wahl Regeln so verändern, dass eine vom Wähler möglicherweise neu geschaffene Mehrheit ihre politischen Vorstellungen kaum noch umsetzen kann.

Der Staatsrechts-Jurist Prof. Dr. Hansjürgen Tuengerthal bewertet diesen Vorgang deshalb kritisch. Er spricht von einem „Kartellgesetz“ der übrigen Fraktionen gegen die AfD. Der Begriff ist scharf. Gemeint ist damit der Vorwurf, dass sich mehrere Parteien nicht nur in einer Sachfrage einigen, sondern gemeinsam Regelungen schaffen, die vor allem eine bestimmte politische Konkurrenz begrenzen sollen.

Der entscheidende Punkt ist: Solange eine Partei nicht verboten ist, nimmt sie am demokratischen Wettbewerb teil. Artikel 21 des Grundgesetzes bestimmt, dass Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und dass ihre Gründung frei ist. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet nach dem Grundgesetz allein das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1952 in einer Grundsatzentscheidung zur Wahlgleichheit deutlich gemacht, dass Parteien nicht durch technische Konstruktionen oder das Zusammenwirken anderer Parteien praktisch ausgeschaltet werden dürfen. In dem Urteil ging es darum, dass eine Partei durch die besonderen Umstände und das Zusammenwirken der übrigen Parteien daran gehindert werden konnte, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Übertragen auf Sachsen-Anhalt lautet die politische Frage: Darf eine alte Mehrheit kurz vor einer Wahl noch schnell die Spielregeln ändern, weil sie befürchtet, nach der Wahl nicht mehr dieselbe Macht zu haben?

Wer Demokratie ernst nimmt, sollte diese Frage nicht leichtfertig beantworten. Denn Demokratie bedeutet nicht, nur solche Wahlergebnisse zu akzeptieren, die einem gefallen. Demokratie bedeutet auch, unbequeme Mehrheiten auszuhalten, politische Auseinandersetzungen offen zu führen und den Bürgern die Entscheidung zu überlassen.

Es geht dabei nicht nur um die AfD. Es geht um einen Grundsatz, der für alle Parteien gelten muss. Heute trifft es die eine politische Richtung, morgen könnte es eine andere treffen. Wenn Mehrheiten beginnen, die Rechte möglicher künftiger Mehrheiten vorsorglich einzuschränken, wird aus demokratischem Wettbewerb eine Form von Besitzstandssicherung.

Gerade wer sich auf Demokratie und Rechtsstaat beruft, muss bereit sein, gleiche Regeln für alle gelten zu lassen. Respekt und Toleranz bedeuten nicht, dass man jede politische Meinung teilen muss. Sie bedeuten aber, dass man den Wählerwillen achtet und politische Gegner nicht durch Verfahren, Tricks oder institutionelle Hürden aus dem Wettbewerb drängt.

Der richtige Ort für politische Auseinandersetzung ist der Wahlkampf, das Parlament und die öffentliche Debatte. Dort müssen Argumente überzeugen. Dort müssen Parteien um Vertrauen werben. Dort entscheidet der Bürger.

Wenn aber vor einer Wahl bereits festgelegt wird, welche Folgen ein Wahlergebnis später noch haben darf, wird der Wahlakt entwertet. Dann entsteht der Eindruck: Die Bürger dürfen zwar wählen, aber die Wirkung ihrer Wahl soll begrenzt werden, sobald das Ergebnis den bisherigen Mehrheiten nicht passt.

Genau deshalb ist der Vorgang in Sachsen-Anhalt von grundsätzlicher Bedeutung. Er zeigt, wie wichtig es ist, demokratische Verfahren nicht nur dann zu verteidigen, wenn sie das eigene Lager begünstigen. Die Stärke einer Demokratie zeigt sich vor allem im Umgang mit politischer Konkurrenz.

Unser Standpunkt ist klar: Wer den Wählerwillen respektiert, darf politische Veränderungen nicht durch vorsorgliche Regeländerungen nahezu unmöglich machen. Nicht verbotene Parteien müssen im demokratischen Wettbewerb gleichbehandelt werden. Wer eine Partei politisch bekämpfen will, soll dies mit Argumenten tun – offen, sachlich und vor den Wählern.

Denn Demokratie lebt nicht davon, Wahlergebnisse vorab abzusichern. Demokratie lebt davon, dass der Bürger wirklich entscheiden kann.

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