Keine Schlammschlacht, sondern ein Urteil – endlich Klartext!

Als Pressesprecher der Alternative für Deutschland – Kreisverband Cuxhaven fordere ich vom politischen Gegner ein Ende der sprachlichen Brandbeschleunigung. Am 26. Februar 2026 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen oder öffentlich so bezeichnen darf, bis ein abschließendes Urteil im Hauptverfahren vorliegt – ein klarer juristischer Dämpfer gegen politisch motivierte Etikettierungen.

Das ist kein kosmetischer Sieg, das ist eine rechtliche Absage an pauschale Unterstellungen: Ein Gericht – nicht ein Twitter-Trend, nicht eine parteipolitische Anfeindung – hält fest, dass eine pauschale Einstufung als rechtsextrem nicht einfach übergestülpt werden darf.

Wer also weiterhin die AfD reflexhaft als rechtsradikal bezeichnet, betreibt keine politische Debatte – er betreibt Rufmord. Und das, obwohl Gerichte längst darüber entscheiden, was rechtlich erlaubt ist. Meinungsfreiheit endet dort, wo sie zur Verleumdung verkommt. Wenn Urteile wie dieses nichts mehr zählen, worauf beruht dann noch unser Rechtsstaat?

Wir erwarten: Inhaltlicher Streit statt moralischer Schlagworte! Kritik ist legitimer Bestandteil des demokratischen Wettbewerbs – aber pauschale Diffamierung ist es nicht. Wer

parteipolitische Stimmungsmache über rechtliche Abwägung stellt, hat den demokratischen Kompass längst verloren.

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